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Wir suchen Direktkredite

Zur Finanzierung von Kauf und der umfassenden ökologischen Sanierung der Gebäude werden wir neben Bankkrediten und Förderungen vor allem Direktkredite verwenden. Diese bedeuten für uns mehr Unabhängigkeit von Banken und für die Direktkreditgeber:innen eine ökologische und soziale Geldanlage, die bei Bedarf auch noch etwas finanzielle Zinsen abwirft. Diese Finanzierungsmöglichkeit wird bei den vielen Wohnprojekten im Mietshäuser Syndikat erfolgreich verwendet.  

Die wichtigsten Fragen rund um die Direktkredite werden auf dieser Seite erklärt.

Bei Interesse und wenn noch Fragen offen sind, meldet euch gerne unter kontakt@apfelbutze.de.

Wissenswertes rund um die Direktkredite

Direktkredite sind Kredite, die direkt (also ohne Umweg über eine Bank) von Freund:innen, Verwandten, Bekannten oder einfach interessierten Menschen an das Projekt gegeben werden. Dazu wird ein Direktkreditvertrag zwischen den Direktkreditgeber:innen und unserer Apfelbutze Haus GmbH als Direktkreditnehmerin geschlossen, in dem alle Modalitäten (Betrag, Zins, Laufzeit, Kündigungsfristen, qualifizierte Rangrücktrittklausel) festgelegt sind. Details dazu werden in den weiteren Fragen erklärt.

Die Darlehenssumme sollte aufgrund des Verwaltungsaufwandes mindestens 500 €, gerne mehr betragen. Gleichzeitig soll ein einzelner Direktkredit auch nicht zu groß sein, damit das Projekt nicht in Abhängigkeit von einzelnen Personen gerät.
Wir bieten Verzinsungen zwischen 0,01 % und 1,5 % an, die die Direktkreditgeber:innen selbst wählen können.
Die Kündigungsfristen der Darlehen sind gestaffelt nach deren Höhe, sodass kleine Beträge kurzfristig zurückgezahlt werden können (z. B. bis 1000 € innerhalb von 3 Monaten), größere Beträge aber eine längere Kündigungsfrist haben (z. B. über 25.000 € 36 Monate). Dabei ist immer die Kündigung von Teilbeträgen möglich. Diese Staffelung der Kündigungsfristen stellt sicher, dass wir nicht in kurzer Zeit zu große Summen zurückzahlen müssen und dadurch in Liquiditätsprobleme geraten. Auf Wunsch kann auch eine feste Laufzeit vereinbart werden.
Bei den Direktkrediten handelt es sich um Nachrangdarlehen mit einer sogenannten „qualifizierten Rangrücktrittsklausel". Das bedeutet einerseits, dass keine Zinsen ausgezahlt werden können, wenn dadurch die Zahlungsfähigkeit unserer Haus GmbH gefährdet wäre und andererseits, dass im schlimmsten Fall (Insolvenz unser Haus GmbH mit zu geringem verbleibendem GmbH-Vermögen) die Direktkreditsumme nicht zurückgezahlt werden könnte. Mehr dazu unter: "Wie sicher ist diese Geldanlage?".

Wir bieten eine Anlagemöglichkeit außerhalb des Finanzsektors an, die transparent und persönlich ist. Wir bieten jedoch nur geringe Zinssätze an, die nicht mit den Renditen anderer Geldanlagen vergleichbar sind. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass wir die Zinsen nicht auszahlen können, wenn dadurch die Zahlungsfähigkeit unserer Haus GmbH gefährdet würde.

Der Mehrwert für die Direkreditgeber:innen liegt also mehr darin, was mit dem Kredit ermöglicht wird: Das Geld wird ausschließlich für die Schaffung und langfristige Erhaltung von ökologisch saniertem, bezahlbarem Wohnraum verwendet. Darüber hinaus bieten die Gebäude Raum für weitere Pläne, z. B. Workshops, ein Repair Café, politische und kulturelle Veranstaltungen. Neben den monetären Zinsen erhalten die Direktkreditgeber:innen also gewissermaßen eine soziale und ökologische Rendite. Außerdem werden wir alle Direktkreditgeber:innen auf dem Laufenden halten und ihnen so die Möglichkeit geben, zu sehen, was mit dem Geld passiert und mit dem Projekt verbunden zu sein.

Bei den Direktkrediten handelt es sich um Nachrangdarlehen mit einer sogenannten „qualifizierten Rangrücktrittsklausel“. Das bedeutet, dass kein Geld an die Direktkreditgeber:innen zurückgezahlt werden müsste, falls damit die Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmerin (Apfelbutze Haus GmbH) gefährdet ist. Außerdem würden im Falle eines Scheiterns unseres Hausprojekts (Insolvenz unserer GmbH) zunächst die Bankkredite aus dem verbleibenden GmbH-Vermögen bedient werden und erst "nachrangig" die Direktkreditgeber:innen aus dem danach verbleibenden GmbH-Vermögen ihre Darlehen anteilig zurück erhalten. Im schlimmsten Fall kann also die Direktkreditsumme verloren sein, falls die GmbH nach einer Insolvenz nicht ausreichend über Vermögen verfügt, um alle Gläubiger:innen auszuzahlen.
Wir weisen auf das Risiko zum einen hin, weil wir gesetzlich durch das Vermögensanlagengesetz dazu verpflichtet sind. Zum anderen gab es im Mietshäuser Syndikat bereits einmalig den Fall einer Insolvenz aufgrund einer Kostenexplosion durch unerwartete, aber für die Gebäudesubstanz essenzielle Schäden: den Eilhardshof. Von den bisher 164 Hausprojekten (Stand Mai 2021) im Mietshäuser Syndikat ist allerdings erst dieses eine gescheitert und der Syndikatsverbund hat seitem zahlreiche zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen im Aufbau neuer Projekte durchgesetzt, damit dies die einzige Insolvenz bleibt.
Wir sind uns der Verantwortung für das Geld der Direktkreditgeber:innen bewusst. Unser Finanzierungskonzept ist deshalb mit Puffern angelegt. Dabei profitieren wir auch von der langjährigen Erfahrung aus den vielen anderen erfolgreichen Wohnprojekten im Mietshäuser Syndikat.

Wer Interesse hat, dem Wohnprojekt einen Direktkredit zu geben, kann sich jederzeit formlos an kontakt@apfelbutze.de wenden. Dann können wir alle ggf. noch offenen Fragen klären und vereinbaren die angestrebten Bedingungen (Kreditsumme, Zins, Laufzeit).
Dann schließen wir die entsprechenden Direktkreditverträge ab und die Direktkreditgeber:innen überweisen die Kreditsumme auf das Konto der Haus GmbH. Ab diesem Zeitpunkt fallen die Zinsen an und wir informieren die Direktkreditgeber:innen über den Fortschritt unseres Wohnprojektes.

Seit 2016 gilt für Projekte wie unserem das Vermögensanlagengesetz. Die Apfelbutze Haus GmbH bietet verschiedene neue Vermögensanlagen an, die in der Annahme jeweils unterschiedlich verzinster Nachrangdarlehen bestehen. Im Rahmen einer einzelnen Vermögensanlage werden von der Apfelbutze Haus GmbH nicht mehr als 20 Direktkredite oder innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000 € angenommen. Es besteht daher keine Prospektpflicht.